Erbrecht

Ein lebendiges Thema ...

Erbrecht und Testamentsvollstreckung

Erbfolge

Nach dem Thema: Was kann ich für mich noch tun, solange ich lebe, kommt unmittelbar die Frage: Was wird aus meinem Vermögen? Auch hier muss dringend geraten werden, die Angelegenheiten zu regeln, solange man dazu noch in der Lage ist. Das Erbrecht als integraler Teil unserer auf der Anerkennung des Privateigentums und der Privatautonomie beruhenden Rechtsordnung gewährleistet den Fortbestand des Privateigentums über den Tod des jeweiligen Eigentümers hinaus. Privateigentum und privates Erbrecht sind nicht nur durch Artikel 14 I des Grundgesetzes garantiert, sondern ermöglichen dem Einzelnen, seine Vermögensnachfolge selbst zu bestimmen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig mit Orientierung an folgenden Varianten:

I.   Testament oder Erbvertrag
II.   Erbteile nach Gesetz oder in abgeänderter Höhe
III.   Berücksichtigung Interessenlage Eltern/Kinder
IV.   Erbengemeinschaft
V.   Pflichtteil

Vorteil:

I.   Eigene Gestaltung
II.   Benennung und Auswahl des Rechtsnachfolgers 
III.   Durchführung der Erbauseinandersetzung nach Willen des Erblassers
IV.   Testamentsvollstreckung 
V.   Dauertestamentsvollstreckung
VI.   Vermächtnisse
VII.   Teilungsanordnung/Übernahmerechte

Form:

Testament privatschriftlich oder notariell, Erbvertrag notariell, Erbschein, Testamentvollstreckerzeugnis.