Vorsorgevollmachten

Früher an später denken ...

Vorsorgevollmacht

Eine vorzügliche Möglichkeit durch General- und Vorsorgevollmacht rechtzeitig in eigener Entscheidungsfreiheit eine Person des eigenen Vertrauens bei nachlassender Gesundheit und/oder geistiger und körperlicher Gebrechen zur Besorgung der vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu betrauen.

Patientenverfügung

In einer ggf. mit der Vorsorgevollmacht verbundenen Patientenverfügung können Sie selbst Ihre Vorstellungen für Ihre medizinische Betreuung und Behandlung für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen. Sie können z.B. Weisungen dahingehend erteilen, dass keine künstlichen lebensverlängernden Maßnahmen bei unabwendbarem Verlauf zum Tode getroffen werden oder welche Schmerztherapien angewendet werden sollen.

Testamentarische Gestaltung

Hierzu erschließt sich eine Vielfalt von Gestaltungsmöglichkeiten durch Testament, Erbvertrag, Vermächtnisanordnungen, Testamentsvollstreckung u.a. zur reibungslosen Durchführung des Willens des Erblassers bei der Auseinandersetzung des Nachlasses bis hin zur betrieblichen Nachfolgeregelung.

Ein lebensnahes und aktuelles Thema für den verantwortungsbewussten Umgang mit sich, seinem Vermögen und seinen Angehörigen.